Bischoff & Bischoff GmbH |2023-07-21- Revision: 3 41
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Pyro Start Plus | Leichtgewichtrollstuhl
Pyro Start Plus SL | Sondergrößen
Leichtgewichtrollstuhl | Pyro Start Plus
Sondergrößen | Pyro Start Plus SL
DE
14. Weitergabe des Rollstuhls
Der Rollstuhl ist für einen Wiedereinsatz geeignet. Bevor er an einen
anderen Nutzer weitergegeben wird, ist er durch einen Fachhändler zu
warten und hygienisch aufzubereiten. Bei der Weitergabe des Rollstuhls
denken Sie bitte daran, diese Bedienungsanleitung und die Anschrift
Ihres Fachhändlers dem neuen Nutzer zu übergeben.
15. Lagerung / Versand
Falls der Rollstuhl eingelagert oder versendet werden soll, müssen alle
einsteckbaren und nicht befestigten Teile, außer den Antriebsrädern,
entfernt und in passenden Kartons einzeln verpackt werden. Die
einzeln verpackten Teile können dann zusammen in einem größeren
Karton verpackt werden. Empfehlenswert ist es, die Originalverpackung
aufzubewahren und für diese Zwecke einzulagern, so, dass sie im
Bedarfsfall verfügbar ist. Dann ist Ihr Rollstuhl während der Lagerung
oder des Transportes optimal gegen Umwelteinflüsse geschützt.
Für die Lagerung Ihres Rollstuhls beachten Sie bitte die Angaben
in den technischen Daten. Um Schimmelbildung und eine Beschädigung
der Polsterteile zu vermeiden, sollte der Lagerort möglichst trocken
und nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt sein.
16. Entsorgung
Wenn Ihr Rollstuhl nicht mehr verwendet wird und entsorgt werden
soll, wenden Sie sich an Ihren Fachhändler.
Wenn Sie die Entsorgung selber übernehmen
möchten, erkundigen Sie sich bei ortsansässigen
Recyclingunternehmen nach den Vorschriften Ihres
Wohnortes.
17. Garantie
1. Für die von Bischoff & Bischoff gelieferten Produkte beträgt
die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Kaufdatum. Die Produkte
werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Sofern
nachweislich ein Werkstoff- bzw. Herstellungsfehler vorliegt, werden
schadhafte Teile kostenlos ersetzt.
2. Ansprüche aus der Gewährleistung entfallen, wenn eine Reparatur
oder ein Ersatz des Produktes oder eines Teiles aus den folgenden
Gründen erforderlich ist:
a) Normaler Verschleiß, dazu gehören insbesondere folgende Teile,
sofern verbaut: Batterien, Motorkohlen, Handgriffe, Armauflagen,
Polsterung, Reifen, Bremsen, Kappen etc.
b) Überlastung des Produkts wie z.B. eine Überschreitung des
maximalen Nutzergewichts oder der Zuladung.
c) Das Produkt oder das Teil wurde nicht gemäß der Bedienungsanleitung,
den Pflege- und Hygienehinweisen oder den, in den Wartungshinweisen
aufgeführten Empfehlungen des Herstellers gepflegt oder gewartet.
d) Es wurde Zubehör verwendet, bei dem es sich nicht um
Originalzubehör handelte.
e) Das Produkt oder ein Teil wurde durch Nachlässigkeit, Unfall oder
unsachgemäße Verwendung beschädigt.
f) Es wurden Änderungen / Modifikationen am Produkt oder an Teilen
durchgeführt, die von den Herstellervorgaben abweichen.
g) Es wurden Reparaturen durchgeführt, bevor unser Kundendienst
über den jeweiligen Sachverhalt informiert wurde.
3. Zur Geltendmachung der Gewährleistung benachrichtigen Sie
bitte umgehend Ihren Fachhändler, mit einer genauen Beschreibung
des Problems. Das Produkt muss von einem von Bischoff & Bischoff
autorisierten Fachhändler repariert werden.
4. Für Teile, die im Rahmen der Gewährleistung repariert oder getauscht
werden, verlängert sich die Gewährleistung, auf die für das Produkt
verbleibende Gewährleistungsdauer gemäß Ziffer 1.
5. Auf Originalersatzteile, die auf Kosten des Kunden eingebaut
wurden, wird nach dem Einbau eine Garantie von 12 Monaten gewährt.