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1 - EINLEITUNG
1.1 Funktionen und Gebrauch der Bedienungs- und Wartungsanleitung
Um die Sicherheitsbedingungen des Bedieners zu gewährleisten und um mögliche Schäden zu vermeiden, ist es vor der
Durchführung irgendeines Eingriffs am Produkt unerläßlich, sich mit der Bedienungs- und Wartungsanleitung vertraut zu machen
und ihren Inhalt zu kennen.
Die folgenden Anleitungen beschreiben die Betriebsweise des Gerätes und seinen sicheren, ökonomischen Gebrauch in
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften. Die Befolgung der Anweisungen dient zur Vermeidung von Gefahren, zur
Einschränkung von Instandhaltungs- und Außerbetriebsetzungskosten sowie zur Erhöhung der Lebensdauer des Produktes.
Das vorliegende Handbuch muß vollständig unversehrt und an allen Stellen lesbar sein. Jeder zum Gebrauch des Gerätes
befugte Bediener oder das für die Wartung zuständige Personal muß dessen Aufbewahrungsort kennen und die Möglichkeit
haben, es zu jedem beliebigen Zeitpunkt einsehen zu können.
1.2 Symbole und Qualifikation des zuständigen Personals
Alle in der Anleitung beschriebenen Interaktionen zwischen Menschen und Geräte dürfen nur von den gemäß den Anweisungen
des Herstellers dazu bestimmten Bedienern durchgeführt werden. Jeder beschriebene Vorgang geht mit der Darstellung des
Piktogramms einher, das dem Bediener entspricht, der für die durchzuführenden Arbeiten am geeignetsten erachtet wird.
Nachfolgend finden Sie die Angaben, die für die Identifizierung der entsprechenden Berufsbilder erforderlich sind.
Allgemeine Bediener
Personal ohne spezifizierten Kompetenzbereich, das in der Lage ist, die Einrichtungen entsprechend den Anweisungen der
Fachleute zu benutzen.
Wartungsmechaniker
Personal mit spezifiziertem, mechanischem Kompetenzbereich, das in der Lage ist, die im vorliegenden Handbuch angeführten
Installierungs-, Wartungs- und Reparierungseingriffe durchzuführen.
Werkstatt die zur Durchführung der Instandsetzungseingriffe an den Campagnola-Geräten berechtigt ist.
ACHTUNG!
Zu beachtende Warnung als Vorsichtsmaßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit für den Bediener sowie für die im
Arbeitsbereich befindlichen Personen.
WICHTIG!
Warnung vor Teilen mit heißer Oberflächen; bei Eingriffen sind hitzebeständige Schutzhandschuhe zu tragen.
1.3 Konformitätserklärung
Jede Maschine, deren Auslieferung in eines der zur europäischen Union gehörenden Länder (EU) erfolgt, entspricht den in der
Maschinenvorschrift 89/392 geforderten Eigenschaften. Die entsprechende Konformitätserklärung finden Sie als Anlage der
Bedienungs- und Wartungsanleitung.
1.4 Erhalt des Produktes
Bei Erhalt des Produktes muß überprüft werden, ob:
• es während des Transportes nicht beschädigt worden ist;
• die Lieferung der Bestellung entspricht und das eventuell dazugehörige Zubehör enthält (siehe “Produktbeschreibung” - Kap.
“Technische Besonderheiten”).
Sollte ein Problem auftreten, so setzen Sie sich bitte mit dem technischen Campagnola-Kundendienst in Verbindung und teilen Sie die
auf dem Kennzeichnungsschild befindlichen Angaben mit (siehe “Kennzeichnung des Produktes” - Kap. “Technische Besonderheiten”).
1.5 Garantie
• Die von Campagnola S.r.l. hergestellte elektronische Schere hat eine 1-jährige Garantie vom Einkaufsdatum ab, welches
durch Rechnung oder ein entsprechendes Dokument belegt werden muß.
• Garantieanträge werden nur anerkannt, wenn Anbau, Einsatz und Bedienung den Wartungs- und Bedienungsanleitungen
und den schriftlichen Anweisungen von den “Autorisierten Verkaufsstellen” entsprechen (Serviceprogramm).
• Werkseitig eingebaute, fehlerhafte Teile werden kostenlos repariert oder ersetzt.
• Arbeitslohn und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
• Ausgeschlossen von Garantieleistungen sind Verschleißteile (Filter, Riemen, Klingen, Dichtungen, usw.).
• Arbeiten von Campagnola-Technikern (Besichtigungen, Demontage und Montage), welche durch falsche Bedienung und
nicht durch Herstellungsfehler begründet sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
• Endgültige Entscheidungen über Garantiefälle können nur von Mitarbeitern von den “Autorisierten Campagnola-Kundendienststellen”
getroffen werden. Sie werden von Fall zu Fall entscheiden, welche Arbeiten in Garantie ausgeführt werden können.
• Von der Garantie ist jegliche Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Tieren oder Gegenständen
ausgeschlossen, welche durch ungeeignete Bedienung oder mangelnde Wartung entstanden sind. Die Garantie beschränkt
sich auf Herstellungsfehler.
• Der Garantieanspruch erlischt bei Reparaturen durch unbefugte Personen, bei (auch kleinen) Änderungen an den Geräten
und bei Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen.
• In keinem Fall wird der Kompressor oder das Gerät ersetzt.
AUTORISIERTE KUNDENDIENSTSTELLE