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Wich ge Informa onen
Deutsch
kriechen Sie nicht darunter durch. Benutzen Sie ein Tor oder
einen speziell dafür vorgesehenen Durchgang.
• Ein elektrischer Zaun sollte nicht aus zwei verschiedenen Elektrozaungeräten oder aus unabhängigen
Zaunkreisläufen desselben Elektrozaungeräts versorgt werden.
• Der Abstand zwischen zwei elektrischen Zäunen, die jeweils von einem anderen, separat zeitgesteuerten
Elektrozaungerät versorgt werden, sollte mindestens 2,5 m betragen. Wenn diese Lücke geschlossen
werden soll, ist elektrisch nichtleitendes Material oder eine isolierte Metallsperre zu verwenden.
• Stachel- oder Klingendraht darf nicht als Elektrozaun verwendet werden.
• Zur Unterstützung eines oder mehrerer stromführender Kabel eines elektrischen Zauns kann nicht
elektrifi zierter Stacheldraht- oder Klingendrahtzaun verwendet werden. Die Stützelemente der
stromführenden Kabel müssen so angelegt werden, dass sich diese Kabel in einer En ernung von
mindestens 150 mm von der ver kalen Ebene der nicht stromführenden Kabel befi nden. Der Stachel-
oder Klingendraht sollte in regelmäßigen Abständen geerdet werden.
• Im Hinblick auf die Erdung sind die Empfehlungen des Geräteherstellers zu befolgen.
• Der Erdstab des Elektrozaungerätes sollte mindestens 1 m ef in die Erde reichen und einen Abstand von
mindestens 10 m zu Stromleitungen und Telekommunika ons- oder anderen Erdungsanlagen aufweisen.
• Innerhalb von Gebäuden und an Stellen, an denen Erdreich zur Korrosion von freiliegendem
galvanisiertem Draht führen kann, muss ein Zaunzuleitungskabel verwendet werden. Verwenden Sie kein
normales Haushaltskabel.
• Unterirdische Zaunzuleitungen sollten in einer Rohrdurchführung aus Isoliermaterial verlegt werden;
anderenfalls müssen isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Es muss darauf geachtet werden,
dass die Anschlusskabel nicht durch Tierhufe oder einsinkende Traktorräder beschädigt werden.
• Zaunzuleitungen sollten nicht im selben Kabelschacht verlegt werden wie die Netzstromversorgung von
Telefon- und Datenkabeln.
• Anschlusskabel und Drähte elektrischer Weidezäune sollten oberirdische Strom- oder Kommunika onslei-
tungen nicht überkreuzen.
• Soweit möglich sollten Kreuzungen mit Freilandleitungen vermieden werden. Falls sich derar ge
Kreuzungen nicht vermeiden lassen, müssen diese unter der Freileitung und möglichst rechtwinklig
erfolgen.
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten folgende
Mindestabstände eingehalten werden:
Minimal-Abstände von Elektrozäunen zu Hochspannungsleitungen
Stromspannung V Abstand m
Weniger oder gleich 1000 3
Zwischen 1000 und 33’000 4
Grösser als 33’000 8
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten sie sich
nicht mehr als 3 m über dem Boden befi nden.
Diese Höhe gilt an all den Stellen, die, ausgehend von der Originalprojek on der äußersten Leiter der
Freileitungen, in der folgenden En ernung zur Bodenoberfl äche liegen:
- 2 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen bis zu 1000 V;
- 15 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen über 1000 V
• Für elektrische Weidezäune zur Abschreckung von Vögeln, zum Zurückhalten von Haus eren oder Training
von Tieren wie z. B. Kühen reichen Elektrozaungeräte mit einer niedrigen Ausgangsleistung aus, um eine
ausreichende, sichere Leistung zu erbringen.
• Vogelabwehr: Wird ein Elektrozaungerät zur Versorgung eines Leitungssystems benutzt, das verhindern
soll, dass Vögel auf Gebäuden rasten, sollte kein Leitungsdraht mit der Erde verbunden werden. Es sollte
ein Schalter installiert werden, um das Elektrozaungerät von allen Polen der Versorgungsleitung trennen
zu können. Außerdem sollten Warnschilder dort angebracht werden, wo Personen mit den Leitungen in
Berührung kommen könnten.
• Dort, wo ein öff entlicher Fussweg den elektrischen Weidezaun kreuzt, sollte ein nicht elektrifi ziertes Tor
in den Zaun eingebaut oder ein Zaunübertri angebracht werden. Bei jedem dieser Übergänge sollten an
den benachbarten Leitern Warnschilder (G602) angebracht werden.
• Jeder Teil, der entlang einer öff entlichen Straße oder eines öff entlichen Weges installiert ist, muss in
häufi gen Intervallen durch Warnzeichen gekennzeichnet sein, die sicher an den Zaunpfosten befes gt
oder fest an den Zaundrähten verklemmt sind.
• Die Größe des Warnschildes muss mindestens 100x200mm betragen.