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Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten
Was die zulässige Gesamtlänge des Rohrsystems
(die Widerstandslänge) betrifft, gilt eine obere
Grenze von 12 Metern. Dabei gilt, dass jede 90°-
Biegung einem Meter Widerstandslänge ent-
spricht; jede Biegung bis 45° entspricht 0,5 Metern
Widerstandslänge.
Der horizontale Abschnitt des Rohrsystems darf
nicht länger sein als der vertikale Abschnitt.
Zur Aufrechterhaltung des natürlichen Zugs muss
ein mindestens ein Meter langes konzentrisches
Rohr vertikal eingesetzt werden, bevor die Fassa-
den- oder Dachdurchführung angebracht wird.
Vor dem Aufbau des Geräts müssen Sie über-
prüfen, ob der für Ihre Anlage vorgesehene
Rohrverlauf technisch zulässig ist. Ent-
sprechende Einzelheiten sind der Anlage “Kal-
kulationsbogen für die Routenkontrolle” zu
entnehmen.
Der Abstand der Kanäle und Durchführungen zu
brennbaren Materialien muss überall mindestens
50 mm betragen.
Alle Elemente des Luftzufuhr- und des Rauch-
gasabfuhrsystems müssen mindestens 30 mm
weit ineinander stecken und mit Klemmbändern
gegen das Losschießen gesichert werden.
Der Kanal muss mithilfe von Wandbügeln und Zen-
trierplatten an Ort und Stelle festgehalten werden.
Der maximale Abstand zwischen den Wandbügeln
beträgt 2 Meter.
Das Rauchgasabfuhrsystem und die Mündung
müssen den örtlich gültigen Vorschriften ent-
sprechen. Hierbei handelt es sich um ein geschlos-
senes Gerät des Typs C11 oder C31 (je nach der
Wahl einer Fassaden- oder Dachdurchführung).
Der Schornstein muss in eine Zone münden, die
nicht von umliegenden Gebäuden, benachbarte
Bäume oder andere Hindernisse gestört wird.
Was Mündungsöffnungen in unmittelbarer Nähe
einer Grundstücksgrenze oder Lüftungsöffnung
betrifft, sind die diesbezüglichen nationalen und
regionalen Vorschriften zu beachten.
Bei einer Fassadendurchführung muss die Mün-
dungsöffnung so positioniert sein, dass kein Kon-
takt zwischen der Rauchgasmündung und/oder
Rauchgasen und Personen entstehen kann, und
zwar so, dass sich die Rauchgase nicht unter
hervorstehenden Bauelementen, Vordächern und
dergleichen ansammeln können.
Die Rauchgasmündungsöffnung kann eine
Temperatur von 200° C erreichen, die Rauch-
gase eine Temperatur von 300° C.
Bestehender Schornstein des
Typs C91
Ein bestehender Rauchgasabfuhrkanal (Schornstein)
kann zu einem konzentrischen Rauch-
gasabfuhrsystem umgebaut werden.
In diesem Fall gelten für den bestehenden Schorn-
stein die folgenden Bedingungen:
Der bestehende Kanal muss leckdicht und gut
gereinigt sein.
Der Kanal muss über die gesamte Länge gegen
Temperaturen von bis zu 600°C beständig sein.
Der Kanal darf maximal ein einziges Mal ver-
schleppt worden sein, und zwar unter einem maxi-
malen Verschleppungswinkel von 45° über bis zu
25% der Gesamthöhe.
Der Querschnitt des Kanals muss über die
gesamte Länge mindestens 150 mm (rund oder vier-
eckig) und maximal 250 mm (rund oder viereckig)
messen. An keiner Stelle darf der Abschnitt die vor-
gegebenen Grenzwerte über- oder unterschreiten.
Der Abschnitt kann über die gesamte Länge des
Rauchkanals variabel sein, unter der Bedingung,
dass keine abrupten Übergänge vorhanden sind.
Wenn diese letztere Voraussetzung nicht erfüllbar
ist, kann der Kanal mit einer flexiblen Edel-
stahlleitung mit einem Durchmesser von 150 bis
250 mm und einer Hitzebeständigkeit von bis zu
600°C konstruiert werden, bevor er zu einem Luft-
zuleitungskanal umgebaut werden kann.
Der Rauchkanal muss oben und unten mit den vor-
geschriebenen Flanschen (Montageplatten) ver-
schlossen werden. Die Unterseite des
Schornsteinabschnitts muss immer über ein kon-
zentrisches Rohrelement an das Gerät ange-
schlossen werden und an der Mündungsseite
muss immer die vorgeschriebene Dachöffnung
angebracht werden.
Die maximal zulässige Länge einschließlich des
Anschlussabschnitts (Widerstandslänge) beträgt
12 Meter. Dabei gilt, dass jede 90°-Biegung einem