DEUTSCH 23
Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien
des zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müs-
sen alle Altbatterien und Altakkumulatoren
vom Altgerät getrennt werden, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können. Der Endnutzer
ist zudem selbst dafür verantwortlich, per-
sonenbezogene Daten auf dem Altgerät zu
löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung ge-
brauchter Geräte trägt dazu bei, mögliche
negative Folgen für die Umwelt und die men-
schliche Gesundheit zu vermeiden.
Hinweise zum Recycling
Helfen
Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektroniche Geräte.
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
INFORMATIONEN
Bitte beachten Sie zur
Inbetriebnahme, allgemeinen
Verwendung und Reinigung die
Hinweise auf den Seiten 4-5 der
Bedienungsanleitung.
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes,
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbi-
eten und auf dem Markt bereitstellen. Solche
Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in
diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes verknüpft, kann aber
auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt
werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert
wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für
Lebensmittel beinhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank),