41
CE - KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Der Hersteller: GENIUS S.p.A.
Anschrift: Via Padre Elzi, 32 - 24050 - Grassobbio - Bregamo - ITALIEN
erklärt, daß: das elektronische Gerät 624,
• den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden Richtlinien entspricht:
73/23/EWG und nachfolgende Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachfolgende Änderungen 92/31/EWG und 93/68/EWG
Zusätzliche Anmerkung:
Dieses Produkt wurde den Prüfungen in einer typischen homogenen Konfiguration unterzogen
(alle Produkte stammen aus der Produktion der Firma GENIUS S.p.A.).
Grassobbio, 01-09-2006
Der Geschäftsführer
D.Gianantonii
1) ACHTUNG! Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, sollte die Anleitung
aufmerksam befolgt werden. Eine falsche Installation oder ein fehlerhafter Betrieb des
Produktes können zu schwerwiegenden Personenschäden führen.
2) Bevor mit der Installation des Produktes begonnen wird, sollten die Anleitungen aufmerksam
gelesen werden.
3) Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor, usw.) sollte nicht in Reichweite von Kindern
aufbewahrt werden, da es eine potentielle Gefahrenquelle darstellt.
4) Die Anleitung sollte aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug auf sie nehmen zu
können.
5) Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen angegebenen Gebrauch
entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch, der nicht ausdrücklich angegeben ist,
könnte die Unversehrtheit des Produktes beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle
darstellen.
6) Die Firma GENIUS lehnt jede Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen oder nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Automatik verursacht werden, ab.
7) Das Gerät sollte nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen installiert werden: das
Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch stellt ein schwerwiegendes
Sicherheitsrisiko dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen EN 12604 und
EN 12605 entsprechen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die Gewährleistung eines
entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften
die oben aufgeführten Normen zu beachten.
9) Die Firma GENIUS übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fachgerechten Ausführungen
bei der Herstellung der anzutreibenden Schließvorrichtungen sowie bei Deformationen,
die eventuell beim Betrieb entstehen.
10) Die Installation muß unter Beachtung der Normen EN 12453 und EN 12445 erfolgen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die Gewährleistung eines
entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften
die oben aufgeführten Normen zu beachten.
11) Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage ist die elektrische Versorgung
auszushlalten.
12) Auf dem Versorgungsnetz der Automatik ist ein omnipolarer Schalter mit Öffnungsabstand
der Kontakte von über oder gleich 3 mm einzubauen. Darüber hinaus wird der Einsatz eines
Magnetschutzschalters mit 6 A mit omnipolarer Abschaltung empfohlen.
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit einer Auslöseschwelle
von 0,03 A zwischengeschaltet ist.
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt wurde. Die
Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage angeschlossen werden.
15) Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz eventueller
Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie zum Beispiel Quetschungen,
Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
16) Für jede Anlage wird der Einsatz von mindestens einem Leuchtsignal empfohlen (bspw.:
FAACLIGHT) sowie eines Hinweisschildes, das über eine entsprechende Befestigung mit
dem Aufbau des Tors verbunden wird. Darüber hinaus sind die unter Punkt “15” erwähnten
Vorrichtungen einzusetzen.
17) Die Firma GENIUS lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des störungsfreien
Betriebs der Automatik ab, soweit Komponenten auf der Anlage eingesetzt werden, die
nicht im Hause GENIUS hergestellt wurden.
18) Bei der Instandhaltung sollten ausschließlich Originalteile der Firma GENIUS verwendet
werden.
19) Auf den Komponenten, die Teil des Automationssystems sind, sollten keine Veränderungen
vorgenommen werden.
20) Der Installateur sollte alle Informationen hinsichtlich des manuellen Betriebs des Systems
in Notfällen liefern und dem Betreiber der Anlage das Anleitungsbuch, das dem Produkt
beigelegt ist, übergeben.
21) Weder Kinder noch Erwachsene sollten sich während des Betriebs in der unmittelbaren
Nähe der Automation aufhalten.
22) Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber sollten außerhalb der Reichweite
von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches Aktivieren der Automation zu
vermeiden.
23) Der Durchgang/die Durchfahrt soll nur bei stillstehender Automation erfolgen.
24) Der Benutzer darf direkt keine Versuche für Reparaturen oder Arbeiten vornehmen und hat
sich ausschließlich an qualifiziertes Fachpersonal GENIUS oder an Kundendienstzentren
GENIUS zu wenden.
25)
Wartung: mindestens halbjährlich die Anlagefunktionstüchtigkeit, besonders die Funktionstüchtigkeit
der Sicherheitsvorrichtungen (einschl. falls vorgesehen, die Schubkraft des Antriebs) und der
Entriegelungsvorrichtungen überprüfen.
26) Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Anleitung vorgesehen
sind, sind nicht zulässig
HINWEISE FÜR DIE INSTALLATION
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN