INSTALLATION
- Den Backofen auf einem Fußboden mit geeigneter
Tragfähigkeit abstellen.
- Die Sicherheit muss an erster Stelle stehen. Wenn der
Backofen in Betrieb ist muss sichergestellt werden, dass
sich kein anderer Brennstoff oder andere Materialien, die
durch die Wärme oder den Funken beschädigt werden
können, in dessen Nähe sind.
- Die Außenwände des Quick können Temperaturen über
50°C erreichen.
- Den Backofen nicht an die Wand oder andere
Einrichtungsgegenstände gelehnt positionieren und
sicherstellen, dass seitlich und an der Rückseite des
Backofens ein Abstand von mindestens 5 cm vorhanden
ist Wenn Sie mit feuerfesten Materialien, mindestens 20
cm, wenn Sie nicht mit feuerfesten Materialien.
- Der obere Teil des Ofens kann nicht montiert werden
und müssen frei von Möbeln, die die korrekte Belüftung
beeinträchtigt bleiben.
- Die zusätzlichen Maurerarbeiten dürfen nicht die
Ofenkonstruktion beschweren.
- Ofen nicht bewegen, wenn er in Betrieb ist.
VENTILATION UND BELÜFTUNG DER INSTALLIERUNGORTE
1. VENTILATION
Die Geräte des Typs 1 sollen in genügenden belüftenden
Räumen installert werden, um die Konzentration von
gesundheitsgefährlicher Stoffen zu verhindern.
1.1 Natürliche Ventilation
Die natürliche Ventilation kann durch eine oder
mehrere Daueröffnungen in Wänden/Fenster/Türen
oder Lüftungskanäle hergestellt werden. Die Netto-
Oberäche der Lüftungsöffnungen darf 6 cm2/kW
nicht unterschreiten und mindestens 100 cm2 sein; der
Lüftungskanälequerschnitt darf 9 cm2/kW nicht unterschreiten und mindestens 150 cm2 sein.
Die Öffnungen für die Ventilation können im Mauerwerk, in Türen oder Fenster der nach außen gerichteten Wände
des Installierungsraums oder des Raumes für die Heizluft hergestellt werden. Man kann auch den Spalt zwischen
den nach außen gerichteten Türen und dem Boden des für die Installation eingerichteten Raumes oder des Raums
für die Heizluft vergrößern. Die Lüftungsöffnungen können außerdem in nach außen gerichteten Fenster und Türen
hergestellt werden, ohne den Luftdurchgang zu behindern. Der Nettoquerschnitt muss weiterhin messbar sein.
Man kann einen einzelnen Lüftungskanal oder mehrere Lüftungskanälen einbauen. Wichtig ist, dass sie rauch- und
gasdicht sind und keine scharfe Kanten haben.
Werden Gärete mit Gasbetrieb für die indirekte Ventilation installiert, kann die Luftzirkulation der verbundenen
Räume durch mehrere Öffnungen garantiert werden. Der Nettoquerschnitt dieser Öffnungen darf 100 cm2
nicht unterschreiten und die Summe von allen Nettoquerschnitten darf der nutzbare 6/cm2/kW gerechnete
Nettoquerschnitt nicht unterschreiten.
Die Öffnungen können im Mauerwerk oder in den Türen der gemeinsamen Wände der betreffenden Räume her-
gestellt werden. Man kann auch den Spalt zwischen den Innentüren Türen und dem Boden der selben Räume
vergrößern, ohne den Luftdurchgang zu behindern. Der Nettoquerschnitt muss weiterhin messbar sein.
1.2 Zwangsventilation
Als Zwangsventilation wird eine Lüftungsmethode durch mit elektrischem Ventilator ausgestatteten Systeme
bezeichnet. Die effektive Leistung darf 1,72 m3/h für jedes kW nicht unterschreiten.
Die Luftgeschwindigkeit in der Nähe von den installierten Geräten darf keinerlei störende Nebenwirkungen für die
Bediener hervorrufen und soll die folgenden Eigenschaften haben:
- Die Luftgeschwindigkeit am Rand der Abzugshaube muss zwischen 0,25 m/s und 0,50 m/s liegen;
- Die Geschwindigkeit der wiedereingeführten Luft muss niedriger oder gleich 0,15 m/s bis zu 2 m vom Boden
sein.