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GEWERBLICHE GARANTIE UND KUNDENDIENST
GEWERBLICHE GARANTIE
Die vom Unternehmen FRANKE FRANCE SAS für die Produkte der Marke ROBLIN gewährte
gewerbliche Garantie gilt ausschließlich für Gewerbetreibende im Vertriebssektor. Sie kommt
in Kontinentalfrankreich, Korsika und den Französischen Überseegebieten (DOM-TOM) zur
Anwendung.
Bei dieser gewerblichen Garantie handelt es sich um eine 2-jährige Produktgarantie (Arbeits-
und Fahrtkosten sind ausgenommen). Die Garantie beginnt ab Rechnungsdatum der an den
Kunden ausgestellten Rechnung zu laufen, vorbehaltlich dessen, dass diese innerhalb von 12
Monaten nach dem Verkauf des Gerätes durch ROBLIN an den Kunden ausgestellt wurde.
Um die Zufriedenheit der Verbraucher mit den Serviceleistungen unseres Kundendienst
gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kunde, die Verbraucher über den von ROBLIN
eingerichteten Kundendienst zu informieren, damit dieser sich schnellstmöglich um die
Anliegen der Verbraucher kümmern kann. Der Kundendienst ist unter folgender Nummer
erreichbar: +33 (0)4 88 78 59 93
Der ROBLIN-Kundendienst benötigt im Rahmen der Bearbeitung folgende Informationen:
• Eine Beschreibung der aufgetrete
nen Panne
• Die Modellnummer des Produkts sowie seine Seriennummer
• Eine Kopie der Rechnung des Kunden sowie seine Kontaktdaten.
Diese Garantie gilt für alle technischen Probleme sowie Probleme beim Betrieb. Von der Ga-
rantie ausgenommen sind:
- Pannen betreffend Zubehör oder Verbrauchsteile (Filter, Glühbirnen,...)
- Schäden, Pannen und Mängel, welche aufgrund einer externen Ursache aufgetreten sind
- Schäden aufgrund von Korrosion, falschem Anschluss an das Stromnetz oder die Strom-
versorgung
- Schäden aufgrund der Nichteinhaltung der von ROBLIN zur Verfügung gestellten Anwei-
sungen (Installation, Anbringung,...)
- Pannen, welche aufgrund von Änderungen an der Struktur oder an den Merkmalen des Ge-
räts der Marke ROBLIN aufgetreten sind
- Pannen und Schäden, welche infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung von
Ersatzteilen anstatt der von ROBLIN zur Verfügung gestellten Teile oder aufgrund von
mangelhafter Wartung aufgetreten sind
- Pannen, welche durch eine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung verursacht wurden.
VERFÜGBARKEIT VON ERSATZTEILEN
In Anwendung von Artikel R 111-3 französisches Verbraucherschutzgesetz garantiert
ROBLIN bei allen nach dem 1. März 2015 in Verkehr gebrachten Produkten die Verfüg-
barkeit aller für den Betrieb seiner Produkte unabdingbaren Ersatzteile für einen Zei-
traum von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Kaufs des Produkts durch den Kunden,
wobei die Rechnung als Beleg fungiert; die Garantie gilt vorbehaltlich dessen, dass die
Rechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem Verkauf des Gerätes durch ROBLIN an
den Kunden ausgestellt wurde.