Recycling Information
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die
gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme
grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen
Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt
ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben
werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder
„Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer
entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber
unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
5. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der
Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in
Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder
Endnutzer selbst verantwortlich ist.
France
En 2006, l'union Européenne a introduit la nouvelle réglementation (DEEE) pour le recyclage de tout
équipement électrique et électronique. Chaque Etat membre de l’Union Européenne a mis en application
la nouvelle réglementation DEEE de manières légèrement différentes. Veuillez suivre le décret
d’application correspondant à l’élimination des déchets électriques ou électroniques de votre pays.
Italy
Nel 2006 l’unione europea ha introdotto regolamentazioni (WEEE) per la raccolta e il riciclo di apparecchi
elettrici ed elettronici. Non è più consentito semplicemente gettare queste apparecchiature, devono essere
riciclate. Ogni stato membro dell’EU ha tramutato le direttive WEEE in leggi statali in varie misure. Fare
riferimento alle leggi del proprio Stato quando si dispone di un apparecchio elettrico o elettronico. Per
ulteriori dettagli fare riferimento alla direttiva WEEE sul riciclaggio del proprio Stato.
España
En 2006, la Unión Europea introdujo regulaciones (WEEE) para la recolección y reciclaje de todos los
residuos de aparatos eléctricos y electrónicos. Ya no está permitido simplemente tirar los equipos
eléctricos y electrónicos. En cambio, estos productos deben entrar en el proceso de reciclaje. Cada estado
miembro de la UE ha implementado las regulaciones de WEEE en la legislación nacional de manera
ligeramente diferente. Por favor, siga su legislación nacional cuando desee deshacerse de cualquier
producto eléctrico o electrónico. Se pueden obtener más detalles en su agencia nacional de reciclaje de
WEEE.