Die Miele & Cie. KG, Vertriebsgesellschaft Deutschland, Carl-Miele-Straße 29, 33332 Gütersloh räumt dem Käufer -
zusätzlich zu den ihm gegenüber dem Verkäufer zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen (welche der
Käufer unentgeltlich in Anspruch nehmen kann) und ohne diese zu beschränken - einen Anspruch nach Maßgabe der
nachfolgenden Garantieverpflichtung für Neugeräte ein:
I. Dauer und Beginn der Garantie
1. Die Garantie wird für folgenden Zeitraum gewährt:
a) 24Monate für Hausgeräte (Backöfen (auch mit Mikrowelle oder Dampfgarer), Dampfgarer (auch
Combi-Dampfgarer), Dialoggarer, Mikrowellengeräte (auch mit Backofen), Herde, Vakuumier-
und Wärmeschubladen, Kochfelder (Induktion, Elektro und Gas inkl. SmartLine und ProLine),
Dunstabzugshauben, Kaffeevollautomaten (Einbau und Stand), Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl-
Gefrier-Kombinationen, Weinschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner,
Bügelgeräte, Staubsauger (Boden- und Akkustaubsauger und Saugroboter)) bei bestimmungsmäßiger
Verwendung
b) 12Monate für Professionalgeräte (inkl. Kleiner Riesen und ProfiLine Geschirrspüler) bei
bestimmungsmäßiger Verwendung
2. Die Garantiefrist beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung des Gerätes.
Garantieleistungen und Ersatzlieferungen aus Garantiegründen bewirken keine Verlängerung der ursprünglichen
Garantieperiode.
II. Voraussetzung der Garantie
1. Das Gerät wurde über den autorisierten Fachhandel oder direkt über Miele in einem EU-Land, dem
Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, der Schweiz oder Norwegen bezogen und ist auch dort
aufgestellt.
2. Um den Garantieanspruch geltend zu machen, ist ein von Miele autorisierter Kundendienst oder der Miele
Werkkundendienst zu beauftragen. Der Miele Werkkundendienst ist erreichbar unter miele.de/service.
3. Auf Anfrage des Kundendiensttechnikers ist der Garantienachweis (Kaufbeleg) vorzulegen.
III. Inhalt und Umfang der Garantie
1. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung durch den Käufer unentgeltlich
entweder durch Instandsetzung oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck
erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von der Miele
Vertriebsgesellschaft Deutschland getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum der
Miele Vertriebsgesellschaft Deutschland über.
2. Die Garantie umfasst keine darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen die Miele
Vertriebsgesellschaft Deutschland, es sei denn, der von der Miele Vertriebsgesellschaft Deutschland
beauftragte autorisierte Kundendienst handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
3. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
IV. Einschränkungen der Garantie
Außer Garantie stehen Fehler oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:
1. Fehlerhafte Aufstellung oder Installation, z.B. Nichtbeachten der gültigen Sicherheitsvorschriften oder der
schriftlichen Gebrauchs-, Installations- und Montageanweisung
2. Bestimmungswidrige Nutzung sowie unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, wie z.B. Verwendung
ungeeigneter Wasch-/Spülmittel oder Chemikalien
3. Abweichende Spezifikationen eines in einem anderen EU-Land, dem Vereinigten Königreich Großbritannien
und Nordirland, der Schweiz oder Norwegen gekauften Gerätes, welches deswegen nicht oder nur mit
Einschränkungen einsetzbar ist
4. Äußere Einwirkungen wie z.B. Transportschäden, Beschädigung durch Stoß oder Schlag, Schäden durch
Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen
5. Durchführung von Reparaturen und Abänderungen durch nicht von Miele für diese Servicearbeiten geschulte,
autorisierte Kundendienste
6. Einsatz von nicht originalen Miele Ersatzteilen sowie nicht durch Miele freigegebenem Zubehör
7. Glasbruch und defekte Leuchtmittel
8. Strom- und Spannungsschwankungen, welche die vom Hersteller angegebenen Toleranzgrenzen über- bzw.
unterschreiten
9. Nichtbeachten der Pflege- und Reinigungsarbeiten gemäß der Gebrauchsanweisung
10. Gebrauchsbedingten und natürlichen Verschleiß, wie z.B. die nachlassende Ladeleistung von Akkumulatoren
und Komponenten, die laut Gebrauchsanweisung im Laufe des Produktlebens regelmäßig ersetzt werden
müssen