DEUTSCH
ANSCHLUSS AN DEN SCHORNSTEIN
Die Geräte mit selbstschließender Tür ( 1) müssen - außer beim Nachfüllen von Brennsto und der eventuellen Entfernung der Asche -
unbedingt mit geschlossener Feuerraumtür betrieben werden.
Die Geräte ohne automatische Türschließung ( 2) müssen an einen eigenen Rauchabzug angeschlossen werden. Der Betrieb mit oener Tür
ist nur unter Beaufsichtigung zulässig.
Der Heizungsherd ist mit einer oberen Rauchableitung ausgestattet. Das Verbindungsrohr zum Anschluss an den Kamin muss so kurz wie
möglich sein, und die Verbindungsstellen der einzelnen Rohre müssen hermetisch sein. Der Anschluss an den Kamin muss mit stabilen
und robusten Rohren, muss sämtlichen geltenden und vom Gesetz vorgesehenen Normen und Vorschriften entsprechen, erfolgen. Das
Rauchabzugsrohr muss hermetisch am Kamin befestigt werden. Der Innendurchmesser des Verbindungsrohrs muss dem Außendurchmesser
des Rauchabzugsstutzens des Heizungsprodukt entsprechen. Dies gewährleisten Rohre nach DIN 1298.
ACHTUNG: im Hinblick auf den Anschluss an den Schornstein und brennbare Materialien muss man die Bestimmungen der Regel
UNI10683 einhalten. Der Schornsteinrohr muss von entzündlichen und wärmeempndlichen Materialen durch eine passende
Isolierung oder ein Luftzwischenraum entfernt sein. Mindeste Sicherheitsabstande 25 cm.
Der Unterdruck des Kamins (ZUG) muss mindestens 12 Pa Pascal (=1.2 mm Wassersäule) betragen. Die Messung muss immer bei warmem
Gerät erfolgen (nominale Heizleistung). Wenn der Unterdruck 17 Pascal übersteigt, muss er durch Einbau eines zusätzlichen Zugreglers
(Drosselklappe) am Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden, laut den geltenden Vorschriften.
Für ein einwandfreies Funktionieren des Geräts ist es erforderlich, dass am Installationsort genügend Verbrennungsluft zugeführt
wird (siehe Abschnitt BELÜFTUNG DER INSTALLATIONSRÄUME).
ANSCHLUSS AN DEN RAUCHABZUG EINES OFFENEN KAMINS
Der Rauchkanal ist der Rohrabschnitt, der das Heizungsprodukt mit dem Rauchabzug verbindet. Bei der Verbindung sind diese einfachen,
aber äußerst wichtigen Grundsätze zu beachten:
• Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die Ausgangsmanschette hat, mit dem das
Heizungsprodukt ausgestattet ist.
• Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust, der gegebenenfalls durch eine
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
• Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683);
• Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls durch dessen angemessene
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
• Die Norm UNI 10683 – ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder Richtungsänderungen – einschließlich der
Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines oenen Kamins benutzt werden soll, muss die Haube unter der Stelle der Einmündung des Rauchkanals
hermetisch verschlossen werden (Pos. A Abbildung 5).
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder 40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem Stahl von mindestens 200mm Durchmesser
verrohrt werden (Pos. B), wobei darauf zu achten ist, den verbliebenen Raum zwischen dem Rohr und dem Rauchabzug unmittelbar unter
dem Schornstein fest zu schließen (Pos. C).
Belüftung der Installationsräume
Da diese Heizungsgeräte ihre Verbrennungsluft aus dem Installationsraum erhalten, ist es VERBINDLICH, dass in diesen Raum eine
ausreichende Luftmenge zugeführt wird. Im Falle von hermetisch dichten Fenstern und Türen (z.B. nach dem Kriterium der Energieersparnis
gebaute Häuser) ist es möglich, dass der Eintritt von Frischluft nicht mehr gesichert ist, was den Zug des Geräts, Ihr Wohlbenden und Ihre
Sicherheit beeinträchtigt.
WICHTIG:Um eine bessere Raumsauerstoanreicherung zu haben, kann die Verbrennungsluft durch die Verbindung an die aeussere Abluft
direkt von außen entnommen werden durch einem Verbindungsstück zum Schlauch für die äußere Verbrennungsluft ausgestattet. Das
Verbindungsrohr muss glatt sein und einen Durchmesser von Abbildung 9 haben. Es darf eine Länge von höchstens 3 m haben und nicht
mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt nach außen angeschlossen wird, muss es über einen entsprechenden Windschutz
verfügen.
Um den guten Betrieb der Ausrüstung zu gewährleisten, ist es VERBINDLICH, dass es in den Aufstellungsraum ausreichende Luft für die
Verbrennung und die Wiedersauerstoanreicherung des Raumes selbst zugeführt wird. Das bedeutet, dass es möglich sein muss, dass die
Luft für die Verbrennung durch zweckmäßige mit dem Außen kommunizierende Önungen auch bei geschlossenen Fenstern und Türen
umlaufen kann.
Die Luftzuleitungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
• sie müssen durch Roste, Metallgitter usw. geschützt sein, ohne dass dadurch der freie Lüftungsquerschnitt reduziert wird;
• sie müssen so ausgeführt sein, dass die Wartungsarbeiten möglich sind;
• sie müssen so angeordnet sein, dass sie nicht verstopfen können;
• Die Abzugshauben, die im selben Raum wo das Gerät installiert ist, können die Funktion des Gerätes negativ beeinussen (bis hin
zum Rauchaustritt in die Wohnraume trotzt geschlossener Feuerraumtuer). Daher dürfen keinen Umstände gleichzeitig mit dem Gerät
betrieben werden.
Der Zustrom von sauberer und nicht verunreinigter Luft kann auch aus einem am Installationsraum angrenzenden Raum erfolgen (indirekte
Belüftung), sofern diese Zufuhr frei über permanente Önungen stattndet, die nach außen führen.
Der angrenzende Raum darf nicht als Garage oder Lager für brennbare Stoe benutzt werden, noch für Tätigkeiten, die Brandgefahr mit sich
bringen, oder als Bad, Schlafzimmer oder Gemeinschaftsraum des Gebäudes.
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