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Ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Elektro- und
Elektronikgeräte
Das Gerät ist mit einem Symbol des
durchgestrichenen Abfallcontainers gekennzeichnet,
gemäß Richtlinie der EU 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic
Equipment – WEEE). Die mit diesem Symbol
gekennzeichnete Produkte dürfen nach der
Anwendungszeit nicht zusammen mit anderen Haushaltsabfällen
entsorgt oder verwertet werden. Der Anwender ist verpflichtet,
die Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu entsorgen, indem er sie
in einer dazu vorgesehene Stelle abgibt, in der solche, gefährliche
Abfälle der Wiederverwertung unterworfen werden. Die
Sammlung solcher Abfälle in vorgesehenen Stellen und
rechtmäßiges Verfahren der Wiederverwertung tragen zum
Schutz natürlicher Ressourcen bei. Die ordnungsgemäße
Wiederverwertung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte hat
günstigen Einfluss auf die Gesundheit und Umgebung des
Menschen. Um Informationen zum Ort und zur Methode der
umweltgerechten Entsorgung gebrauchter elektronischer Geräte
einzuholen, soll sich der Benutzer an zuständige örtlichen
Behörde wenden, mit einer Abfallsammelstelle oder einer
Verkaufsstelle, bei der er die Ausrüstung gekauft hat.
Ordnungsgemäße Entsorgung des verbrauchten Akkus
Gemäß der EU-Richtlinie 2006/66/EG mit den
Änderungen in der Richtlinie 2013/56/EU über die
Entsorgung des Akkus ist dieses Produkt mit dem
Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
gekennzeichnet. Das Symbol bedeutet, dass die
Batterien oder Akkus, die in diesem Produkt eingesetzt werden,
nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen,
sondern gemäß der Richtlinie und den örtlichen Vorschriften
behandelt werden. Die Akkus dürfen nicht zusammen mit
unsortierten Haushaltsabfällen entsorgt werden. Die Anwender